Was hierbei besonders auffallend ist, ist dass beispielsweise je nach Gericht im Grunde genommen bei Erwachsenen Menschen auch ein Alkoholhaltiges Getränk in Form von Wein oder
Bier zum Essen der Rheinischen Küche dazugehört, was jedoch nicht wirklich verwundern kann, denn immerhin gilt beides auch außerhalb der Landesgrenzen Deutschlands als sehr gut und als eine besondere Spezialität.
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Bier ausgeschenkt werden darf, als
Bier das von Traditionsbrauereien aus München gebraut wird nach dem Münchner Reinheitsgebot aus dem Jahre 1487.
> WeiterlesenWas hierbei nun wichtig zu wissen ist, ist schlichtweg das auch der Weinbauer selbst hierbei sich informiert und nach wichtigen Regeln arbeitet, denn Wein wird eben nicht im Fass wie
Bier gelagert sondern vielmehr in der Flasche.
> WeiterlesenAuf jeden Fall sollte man auch richtiges Bayerisches
Bier zu den jeweiligen Gerichten zu sich nehmen, wenngleich natürlich dies kein unbedingtes Muss nun einmal ist.
> WeiterlesenEbenfalls gehört zu den Eigenheiten das kein normales
Bier in den Zelten verkauft wird, sondern dass die Brauereien hierfür ein Extra Oktoberfest
Bier brauen, welches man jedoch auch zu dieser Zeit im Handel erwerben kann.
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