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Industriekaufmann/-frau
Beitrag von redaktion
Grundsätzlich können Industriekaufleute in nahezu allen Sektoren der Wirtschaft eingesetzt werden. Meist werden sie jedoch in Betrieben der Elektro- oder Automobilindustrie sowie in Speditionen beschäftigt.

Die Aufgaben eines Industriekaufmanns/einer Industriekauffrau

Industriekaufleute übernehmen vor allem betriebswirtschaftliche Aufgaben. Sie vergleichen Angebote und erteilen Aufträge, führen Verhandlungen durch, um die Produktionskosten zu optimieren, führen Bestellungen durch und sind in der Qualitätsüberprüfung der gelieferten Waren sowie der Qualitätssicherung der Arbeitsprozesse tätig. Zudem analysieren sie den Markt und erarbeiten Strategien, um sich im Wettbewerb gegenüber der Konkurrenz positiv hervortun zu können. Sie können sowohl im Personal- als auch im Rechnungswesen tätig sein und dort spezielle Aufgaben, wie etwa die Ermittlung des Personalbedarfs, die Lohnabrechnung oder auch die generelle Buchhaltung übernehmen.

Die Ausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Die gesamte Ausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau dauert drei Jahre und wird sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule absolviert. In den praktischen und theoretischen Blöcken lassen sich die einzelnen Themen, die es zu erlernen gilt, den folgenden Kategorien zuordnen: Beschaffung und Bevorratung, Leistungsabrechnung/-erstellung, Personalwesen, Marketing, Absatz sowie Fachaufgaben des Arbeitsbereichs. Grundsätzlich lernen die Auszubildenden die generelle Organisation des Betriebs kennen und müssen sich dabei auch mit ihren Rechten und Pflichten sowie dem Arbeitsschutz auseinander setzen.

Tipps für die Bewerbung als Industriekaufmann/-frau

Generell, und so auch in diesem Beruf, ist es bei einer Bewerbung immer wichtig, die Formalitäten eines solchen Dokuments zu berücksichtigen. So sollten bereits im Anschreiben die eigenen Kompetenzen und die Motivation, sich um eben diesen Job zu bewerben, dargelegt werden. Eine korrekte Rechtschreibung und die Vollständigkeit der Unterlagen sind dabei unabdingbar, gegebenenfalls kann ein Verwandter oder Bekannter die Bewerbung gegenlesen.