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Patentanwalt/-anwältin
Beitrag von redaktion
Patentanwälte sind spezialisierte Rechtspfleger, sie sowohl in Kanzleien und Büros der Rechtsberatung als auch in den Rechtsabteilungen größerer Unternehmen aller Branchen arbeiten können.

Die Aufgaben eines Patentanwalts/einer Patentanwältin

Patentanwälte übernehmen sowohl beratende als auch verteidigende Tätigkeiten. Zu ihren Themengebieten zählen dabei die Anmeldung, die Verteidigung sowie gegebenenfalls auch die Anfechtung von gewerblichen Schutzrechten. Zu diesen Schutzrechten gehören neben den Patenten auch Gebrauchs- oder Geschmacksmuster, Warenzeichen sowie Sortenschutzrechte. Sie informieren ihre Mandanten darüber, welche Aspekte beachtet und Anforderungen erfüllt werden müssen, um ein Schutzrecht anmelden zu können. Zudem verteidigen sie sie, wenn der (begründete) Verdacht besteht, dass andere Firmen oder Einzelpersonen die Schutzrechte verletzen, patentiere Funktionen ohne Lizenz übernommen haben oder das Warenzeichen unangemeldet zu eigenen Zwecken genutzt haben. Zur Beratung und Verteidigung recherchieren die Anwälte einen etwaigen Tathergang sowie die anzuwendenden Rechte und Gesetze. Auch die Dokumentation ihrer Arbeit zählt dabei zu ihren Aufgaben.

Die Ausbildung zum Patentanwalt/zur Patentanwältin

Die Ausbildung zum Patentanwalt ist eine Art Weiterbildung, die mit einem Studium des allgemeinen Rechts an einer Hochschule kombiniert wird. Um diese Ausbildung aufnehmen zu können, muss ein naturwissenschaftliches oder technisches Studium sowie eine Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr nachgewiesen werden können. Die Ausbildung selbst dauert mindestens 34 Monate, das begleitende Studium 24 Monate. Wurde diese Ausbildung bestanden, so trägt man den Titel Patentassessor, nach weiterer (mindestens) sechsmonatiger Arbeit bei einem Patentanwalt kann dann endlich die Zulassung erteilt werden, selbst als Patentanwalt zu arbeiten.

Tipps für die Bewerbung als Patentanwalt/-anwältin

Wer sich unmittelbar nach seiner Ausbildung als Patentanwalt bewerben möchte, der sollte in seiner Bewerbung unbedingt die Dauer der vorangehenden Berufstätigkeit, die Tätigkeitsbereiche sowie das Fach des abgeschlossenen Studiums und gegebenenfalls die Kernthesen der Abschlussarbeit anführen. Wer bereits als Patentanwalt gearbeitet hat, der sollte thematische Fachgebiete in seiner Bewerbung angeben.