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Rechtsanwalt/-anwältin
Beitrag von redaktion
Rechtsanwälte fallen unter die Berufsgruppe der Freiberufler. Sie arbeiten in eigenen oder fremden Rechtsanwaltskanzleien, aber auch in den Rechtsabteilungen großer Unternehmen aller Wirtschaftsbranchen.

Die Aufgaben eines Rechtsanwalts/einer Rechtsanwältin

Grundsätzlich besteht die Arbeit von Rechtsanwälten darin, Mandanten in Rechtsfragen zu beraten und gegebenenfalls in Streitfällen zu vertreten. Dazu überprüfen sie anhand von Mandanten- und Zeugenaussagen sowie Beweismaterialien, ob die Forderungen der Mandanten rechtlich begründet und somit im Zweifelsfall vor Gericht durchsetzbar sind. Sie vertreten die Interessen ihrer Mandanten dabei sowohl gegenüber anderen Personen und Unternehmen als auch vor Gericht. Rechtsanwälte bereiten Gerichtsverhandlungen vor und begleiten ihre Mandanten zu diesen, um sie dort zu verteidigen. Des weiteren können sie Tätigkeiten zur Vertragsaushandlung und -gestaltung übernehmen. Sowohl die Prüfung der Rechte und Gesetze sowie die Ausarbeitung von Verhandlungsstrategien, als auch die Sammlung von Beweisen, die Dokumentation der Arbeits- und Verhandlungsprozesse als auch die Abrechnung der erbrachten Leistungen zählt des weiteren zu ihren Aufgaben. Es besteht die Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt auf juristische Fachbereiche (zum Beispiel Familien-, Straf-, Europa- oder Medienrecht) zu spezialisieren.

Die Ausbildung zum Rechtsanwalt/zur Rechtsanwältin

Um Rechtsanwalt werden zu können, ist es notwendig, ein Jurastudium an einer Universität abzuschließen. Sowohl das erste Staatsexamen, das Referendariat und das zweite Staatsexamen müssen abgelegt - als auch eine Berufserlaubnis durch die Anwaltskammer muss erteilt worden sein.

Tipps für die Bewerbung als Rechtsanwalt/-anwältin

Wer sich beispielsweise in der Rechtsabteilung eines Unternehmens als Berater/Anwalt bewerben möchte, der sollte Fachbereiche seines Jurastudiums in der Bewerbung nennen - ebenso wie das Thema der Abschlussarbeit. Im Bewerbungsgespräch können Eigenschaften der persönlichen Prozessführung erörtert werden. Die meisten Personaler erwarten dabei zum Beispiel, dass ihre Anwälte hart aber fair und natürlich zum Wohl des Unternehmens agieren. Loyalität zählt also zu den persönlichen Eigenschaften, die in einer Bewerbung genannt werden sollten.