Man muss zusammen mit einem gültigen Ausweisdokument in das für einen zuständigen Kreisverwaltungsreferat oder aber in das zuständige Gemeindegebäude gehen und dort eine solche
Anmeldung durchführen.
> WeiterlesenBei der
Anmeldung wird nämlich neben den eigenen Personendaten auch eine Telefonnummer verlangt und das nicht zu Unrecht.
> WeiterlesenNehmen wir an, sie haben sich wie die meisten Selbstständigen auch für die Form der so genannten Einzelunternehmung entschieden, so ist zunächst einmal zu erwähnen, dass die
Anmeldung des eigenen Gewerbes innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der betrieblichen Aktivitäten erfolgen muss.
> WeiterlesenAnsonsten wird die
Anmeldung bei der zuständigen Behörde zumeist ohne Aufpreis von der Fahrschule unternommen, so dass der Führerschein bald kommen kann.
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