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Sachkredit

Tipp von Redaktion
Wie bereits an anderer Stelle einmal erwähnt lassen sich die unterschiedlichen Formen der Kredite auch dadurch einordnen, inwieweit diese abgesichert bzw. gegen einen Kreditausfall geschützt werden können und geschützt sind.

Ein Paradebeispiel für diese Art ist sicherlich der so genannte Sachkredit. Dabei handelt es sich nun wiederum eine Kreditform die hierbei eine Absicherung durch Sach- Vermögenswerte erlangt und somit auch generell sehr einfach und schnell von den Geschäftsbanken geprüft und ausbezahlt werden, da hierbei eben eine Sicherheit vorhanden ist. Doch ganz so einfach wie sich nun die Sache beim Sachkredit anhört ist sie dann doch nicht. Gerade im Detail bezogen auf die zu hinterlegenden Sachwerte gibt es doch dabei gehörige Unterschiede.

Normalerweise werden bei solchen Kreditformen zumeist Grundstücke oder aber auch Wohnungen sowie Häuser als Sicherheit hinterlegt, so dass hierbei eben etwas unbewegliches vorhanden ist. Doch kann man eben bei einem Sachkredit, beispielsweise zur Finanzierung eines neuen PKWs eben auch einen Gegenwert kaufen, der nicht an einem einzigen Ort gebunden ist sondern bewegt werden kann. Häufig wird dabei nun das Auto mehr oder weniger als Sicherheit bei einem solchen Sachkredit herangezogen, da eben auch ein Gegenwert besteht.
Natürlich lassen sich auch andere Werte bei einem solchen Kredit als Sicherheit hinterlegen, doch kann es dabei vorkommen das der Kreditgeber, also die Bank oder aber ein anderer Finanzdienstleister in diesem Zusammenhang eben eine Sicherungsübereignung wünscht, so dass hierbei er auch immer sicher sein kann, dass der Sicherheits- bzw. Gegenwert der dem gebilligten Kredit gegenübersteht auch immer tatsächlich vorhanden und abrufbar ist und wäre.
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