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Reisekostenrücktrittsversicherung

Tipp von Redaktion
Die so genannte Reiserücktrittskostenversicherung ist in Deutschland wohl eher unter der Bezeichnung Reiserücktrittsversicherung bekannt und gehört zur so genannten Reiseversicherung, stellt also eine spezielle Ausführung dessen dar.

Das besondere daran ist nun, dass man eben im Fall der Fälle, also wenn man seinen zuvor gebuchten Urlaub nicht antreten kann, sein Geld eben zurückbekommt. Eigentlich sollte dies ja selbstverständlich sein, doch ist es so, dass man zwar seinen Urlaub stornieren kann beim Reiseveranstalter, hierbei jedoch eben auf den Stornokosten sitzen bleibt, wenngleich es auch mehrere Anbieter gibt die hierbei eine Rückzahlung des bereits bezahlten Betrags ausschließen. In seinem solchen Fall tritt nun die Reiserücktrittskostenversicherung auf den Plan und zahlt an den Versicherten eben diese Kosten zurück, so dass dieser keinen Ausfall hierbei besitzt.

Doch auch wenn man sich nun für eine solche Reiseversicherung entschieden hat und hierbei eben nun nicht in den Urlaub kann ist nicht jeder Grund gleich Ausreichend für den Versicherungsschutz. Ohne Probleme werden einem die Kosten beispielsweise bei schweren Erkrankungen oder Unfällen erstattet. Dazu zählt beispielsweise auch, wenn man eine Impfunverträglichkeit zeigt die hierbei für eine vorgeschriebene Impfung auftritt. In der heutigen Zeit ist es jedoch auch so, dass inzwischen selbst Arbeitslosigkeit oder aber auch Kurzarbeit bei dem ein oder anderen Anbieter ausreicht um hierbei in den Genuß der Versicherungszahlung zu kommen.

Doch auch wenn nun alles glatt läuft und man seinen Urlaub machen kann, entsteht hierbei kein großer und hoher Schaden. Der Grund hierfür ist, dass eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht mehr als 10 bis 15 Euro pro Person kostet, was nun einmal im Vergleich zu anderen Kosten im Urlaub sehr wenig ist. Außerdem muss diese Reiseversicherung entweder direkt bei der Buchung oder aber spätestens 2 Wochen danach gebucht und abgeschlossen werden, da man sonst außerhalb der zulässigen Fristen ist.
Kommentar von Inez
Ich habe schon mal so eine Versicherung abgeschlossen. Lohnt sich aber meiner Meinung nach nur bei sehr teuren und exklusiven Reisen.
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