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Wirtschaftsprüfer/-in
Beitrag von redaktion
Wirtschaftsprüfer arbeiten bei Steuerberatern oder in Büros, Gesellschaften und Verbänden der Wirtschaftsprüfung sowie bei der Wirtschaftsprüferkammer. Darüber hinaus können sie auch von den Prüfungsstellen der Sparkassen oder Giroverbänden angestellt werden.

Die Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers/einer Wirtschaftsprüferin

Vor allem Kapitalgesellschaften, aber auch andere Unternehmen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, Jahresabschlüsse anzufertigen und diese überprüfen zu lassen. In der Prüfung dieser und freiwillig vorgelegter Abschlüsse liegt die Hauptaufgabe von Wirtschaftsprüfern. Nach der Prüfung fertigen sie einen Bericht an, in dem alle Ergebnisse dokumentiert werden und veröffentlichen einen Bestätigungsvermerk. Neben den regulären- führen sie auch Sonderprüfungen, zum Beispiel bei Gründungsvorhaben. Darüber hinaus gehört die Kundenberatung zu steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen zu ihren Aufgaben. Des weiteren haben sie Einfluss darauf, zu welchen Konditionen beispielsweise Kredite an welche Kunden vergeben werden, denn se führen Ratings durch und beurteilen somit die Bonität von Kunden. Weitere mögliche Tätigkeitsfelder stehen im Controlling, der Buchhaltung, der Organisationsberatung sowie auch in Rechtsberatung offen.

Die Ausbildung zum Wirtschaftsprüfer/zur Wirtschaftsprüferin

Diese Ausbildung ist eine sehr langwierige. Zunächst einmal muss die Grundlage in Form eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiums (Bachelor und Master, gemeinsam in der Regel 10 Semester/5 Jahre) gelegt werden. Anschließend erfolgt eine berufliche und rein schulische Weiterbildung zum Wirtschaftsprüfer, die meist in Teilzeit oder als Fernstudium absolviert wird und wiederum bis zu zwei Jahren dauert.

Tipps für die Bewerbung als Wirtschaftsprüfer/-in

Bewerber um eine Stelle als Wirtschaftsprüfer sollten in ihrer Bewerbung vermitteln, dass sie über umfangreiche Kenntnisse in den unterschiedlichsten Bereichen der Wirtschaftswissen verfügen. Kenntnisse in Spezialgebieten wie der Betriebssanierung, zur Schenkungssteuer oder zum Treuhandwesen sollten unbedingt - sofern vorhanden - angeführt werden, denn sie steigern die Chancen, der neue Mitarbeiter zu werden.