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Bewerbungen auf Grundlage der DIN 5008 anfertigen
Beitrag von redaktion
Wird von "formal korrekten Bewerbungen" gesprochen, so fallen in diesem Zusammenhang meist auch Hinweise auf die Norm der DIN 5008. Anhand der Angaben, die diese Norm grundlegend regelt, werden Bewerbungen erstellt. Die DIN 5008 legt dabei die Regeln des Schreibens und der Gestaltung innerhalb der Textverarbeitung. Gerade Bewerber also, die auch in ihrem Beruf mit Textverarbeitung konfrontiert werden, sollten sich innerhalb ihrer Bewerbung an diese Regeln halten. Aber auch Bewerber in anderen Branchen tun sich gut daran, diese Grundlagen zu beachten, da sie dem Leser eine hervorragende Übersicht über den Text bieten und diesen strukturiert aufbauen.
Zu den Grundlagen der DIN 5008 zählen Regelungen bezüglich der Satz- und Schriftzeichen - und das nicht nur für Worte, sondern auch für Rechenzeichen, Formeln und Tabellen. Somit ist diese Norm nicht nur für Bewerbungen essentiell, sondern ganz generell auch für jegliche Form der Textverarbeitung, insbesondere im Büro- und Verwaltungsbereich.

Die Geschichte der DIN 5008 und die aktuellsten Änderungen

Bereis in den 1930er und den darauffolgenden Jahren wurden die ersten Regelungen zum Verfassen von Geschäftspost veröffentlich. Erst 1949 wurde aus den unterschiedlichen Regeln und Empfehlungen dann die DIN 5008, die im Laufe der Jahre immer wieder aktualisiert wurde, zuletzt im Jahr 2011. Bis 1996 wurden in der DIN 5008 ausschließlich Regelungen für die Textverarbeitung mit Schreibmaschinen berücksichtigt, seit '96 berücksichtigt die Norm jedoch auch die Textverarbeitung mit Computern. Eine wichtige Änderung der Norm trat 2001 in Kraft: Seitdem wird bei Geschäftsbriefen, die ins Ausland versendet werden, das jeweilige Bestimmungsland in Großbuchstaben unter der Postleitzahl und dem entsprechenden Ort notiert. Zuvor wurde ein Ländercode vor der Postleitzahl vermerkt.
2011 wurden mehrere neue Abschnitte in die DIN 5008 aufgenommen, der Anhang "Erläuterungen" wurde hingegen gestrichen. Auch die frühere DIN 676, die gestrichen wurde, wurde nun in die DIN 5008 aufgenommen, sie findet man unter Abschnitt 16. Zu den wichtigsten und aktuellsten Änderungen zählt, dass das Anschriftenfeld von 40 mm auf 45 mm vergrößert werden kann und dass die Absenderanschrift in kleinerer Schriftgröße (8 Punkt) in der Zusatz- oder Vermerkzone untergebracht werden kann.

Die Regelungen der DIN 5008

Insgesamt gliedern sich die Regelungen der DIN 5008 in 17 Abschnitte. Dort findet man beispielsweise Empfehlungen für den Umgang mit Abkürzungen (zwischen den mit einem Punkt abgekürzten Wörtern/Buchstaben muss ein Leerzeichen gelassen werden, etwa so: u. a., ein "geschütztes Leerzeichen" schützt dabei vor einem Zeilenumbruch innerhalb der Abkürzung), mit Schriftzeichen (z. B.: Vor und nach Schrift- und Rechenzeichen muss ein Leerzeichen gesetzt werden, außer vor/nach einem Schrägstrich. Das &-Zeichen darf nur in Firmennamen verwendet werden), zu Möglichkeiten der Hervorhebung von Wörtern oder Textabschnitten (z. B. Durch Einrücken, Unterstreichen, Fettschrift, etc.) und anderen. Die wichtigsten Regelungen bezüglich Bewerbungen werden dabei in Abschnitt 17, "Briefgestaltung", vermerkt.

Regelungen bezüglich Bewerbungen, gemäß DIN 5008

• Allgemeines:
• Zeilen beginnen immer 2,5 cm vom linken Blattrand entfernt, Absätze werden durch
Leerzeilen getrennt, der rechte Seitenrand ist 20 mm breit
• Zeilenabstand: Einzeilig
• Satz: Linksbündiger Flattersatz
• Schrift: Standartschrift (Arial oder Times New Roman) in Schriftgröße 12 bzw. 11 (bei Arial)

• Absender:
• Angaben des Absenders werden ggf. verkürzt über dem Anschriftenfeld vermerkt
• Das Absendefeld beginnt ab Bildschirmzeile 1, alternativ fünf Zeilen unterhalb der oberen Blattkante
• Platzierung: Links oder Rechts möglich
• keine Leerzeilen
• Neben Name und Anschrift können hier auch Telefon- und Faxnummern sowie eine E-Mail-Adresse angegeben werden
• Formatierung von Telefon- und Faxnummern: Leerzeichen zwischen Vorwahl und Rufnummer

• Anschrift:
• Das Anschriftenfeld umfasst 9 Zeilen: 3 für die Zusatz- und Vermerkzone, 6 für die Anschriftzone und beginnt in Zeile 9
• Die Adresse wird vollständig, inkl. des Namen des Ansprechpartners angegeben
• auf die Angabe "zu Händen" kann verzichtet werden
• Keine Leerzeilen
• Sollen Postfachnummern angegeben werden, werden diese zweistellig gegliedert, aber von rechts beginnend (Beispiel: 1 23 45)

• Datum:
• Rechtsbündig
• Vier Zeilen unterhalb der Anschriftenzone
• Zwei Leerzeilen über der Betreffzeile
• alphanumerische oder numerische Schreibweise möglich
• Achtung: Datum innerhalb des Anschreibens und innerhalb des Lebenslaufs müssen identisch sein!

• Betreff:
• In Zeile 20 (bzw. 24 Zeilen von der oberen Blattkante entfernt)
• Ohne Angabe des Wortes "Betreff" oder der "Abkürzung "Betr."
• Fettschrift

• Anrede:
• Zwei Leerzeilen unterhalb des Betreffs
• Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" nur dann, wenn kein Ansprechpartner bekannt ist, sonst immer eine konkrete Person ansprechen

• Anschreibentext:
• Eine Leerzeile unter der Anrede
• Durch Leerzeilen in inhaltlich geschlossene Absätze gliedern
• Die einzelnen Abschnitte sind idealerweise immer 3, 5 oder 7 Zeilen lang - weder kürzer, noch länger

• Grußformel/Unterschrift:
• Eine Leerzeile unter Anschreibentext
• Nach der Grußformel drei Leerzeilen lassen
• Unterschrift innerhalb dieser drei Leerzeilen handschriftlich setzen, mit Vor- und Nachnamen. Empfehlungen: Blauen Füller nutzen

• Verweis auf Anlagen
• Drei Zeilen unter Unterschrift vermerken
• Überschrift: "Anlagen" in Fettschrift
• Sofern Platz vorhanden ist, sollte eine Aufzählung der Anlagen erfolgen