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Zitat - Gustav von Rochow


"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen." - Antwort vom 15. Januar 1838 auf eine Zustimmungsadresse von an . Albrecht gehört zu den , die 1837 gegen die Aufhebung der Verfassung im Königreich Hannover protestierten. Zitiert nach Eberhard Urban et. al. (Hrsg.): Der neue Büchmann. Geflügelte Worte. Bassermann : München 2007, Seite 485. s.a. Georg Büchmann, Der Zitatenschatz des deutschen Volkes. 23. Auflage, Berlin 1907. S. 540.

Gustav von Rochow


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