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Zeugnisse und Nachweise für Bewerbungen
Beitrag von redaktion
Sofern eine reguläre, umfangreiche Bewerbung eingesendet wird, gehören zu deren Vollständigkeit auch Zeugnisse und gegebenenfalls Arbeits- oder ähnliche Nachweise. Wer eine Kurzbewerbung, zum Beispiel als Initiativbewerbung, verschickt, der kann dabei auf Zeugnisse vorerst verzichten, muss jedoch damit rechnen, dass diese nachträglich vorgelegt werden müssen. Je nach Art des Ausbildungsabschlusses und Art des Jobs, um den man sich bewerben möchte, müssen dabei unterschiedliche Zeugnisse vorgelegt werden.

Welche Zeugnisse müssen wann vorgelegt werden?

Wer sich um eine Ausbildung bewirbt, der muss in der Regel sein Abgangszeugnis sowie das letzte Halbjahreszeugnis vorlegen. Wurde das Abgangszeugnis noch nicht ausgehändigt, so werden meist die letzten beiden Zeugnisse von den Unternehmen gefordert, seltener müssen die letzten vier Zeugnisse vorgelegt werden.
Wer nach einem Hochschulabschluss auf Jobsuche geht, der versendet mit der Bewerbung sein Absolventenzeugnis, also etwa das entsprechende Bachelor-, Master- oder Diplomdokument. Häufig fordern die Unternehmen zusätzlich auch einen Nachweis der einzelnen Leistungen. Damit nicht Kopien aller einzelnen Scheine mitgesandt werden müssen, wird hierzu ein so genanntes "Transcript of Records" angehängt. Falls diese Übersicht aller einzelnen Leistungen nicht automatisch von der Hochschule ausgestellt und beglaubigt worden ist, bzw. selbst ausgedruckt werden kann, kann dieser Transcript of Records dort angefordert werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Notenübersicht vom zuständigen Prüfungsamt unterschrieben worden ist.
Alternative drei trifft auf diejenigen zu, die einen Jobwechsel anstreben. Normalerweise wird in einem solchen Fall das Abgangszeugnis der Schule oder der Hochschule an die Bewerbung angehängt, alternativ dazu kann/muss das Zeugnis, das das Ende der Ausbildung bescheinigt, mitgesandt werden. Zusätzlich zu diesen Zeugnissen müssen der Bewerbung Arbeitszeugnisse des/der ehemaligen Arbeitgeber(s) beigefügt werden.

Zeugnisse beglaubigen lassen oder nicht?

Grundsätzlich sind Bewerber nicht dazu verpflichtet, beglaubigte Kopien der Zeugnisse einzureichen, manche Arbeitgeber fordern jedoch eine solche Beglaubigung. Empfehlung: Da Beglaubigungen zum Beispiel im zuständigen Rathaus angefertigt werden und dort bezahlt werden müssen, empfiehlt es sich, tatsächlich nur dann beglaubigte Zeugnisse einzureichen, wenn diese ausdrücklich angefordert worden sind. Ansonsten gilt es, auf jeden Fall immer nur und ausschließlich Kopien von Zeugnissen und Nachweisen an die Bewerbungen anzuhängen, niemals Originale.

Zeugnisarten, die zu einer Bewerbung gehören

• Zeugnis der Berufsqualifikation

Eines der wichtigsten Zeugnisse, die einer Bewerbung beigefügt werden müssen, ist das Zeugnis der Berufsqualifikation, dabei gilt immer das Zeugnis der neuesten Berufsqualifikation. Empfehlenswert ist es dabei immer, das Schulabschlusszeugnis beizulegen, egal, wie lange dieser Abschluss schon zurücklegt. Sofern man sich nicht um eine Ausbildung bewirbt, reicht dieses eine Schulzeugnis. Bei einer Bewerbung um eine Ausbildung jedoch können bis zu 4 (letzte) Zeugnisse angefordert werden. Zusätzlich wird nach einer Ausbildung der Gesellenbrief als beglaubigte Kopie angefügt. Wer ein Studium absolviert hat, der legt als Zeugnis seiner Berufsqualifikation seine Abschlussurkunde sowie das Abschlusszeugnis mit Notenschnitt (alternativ/ergänzend: Transcript of Records) bei.

• Arbeitszeugnisse

Wer einen Jobwechsel, zum Beispiel nach der Ausbildung oder nach einer längeren Tätigkeit in einem Betrieb, anstrebt, der muss seiner Bewerbung ein Arbeitszeugnis beilegen, meist wird zusätzlich auch ein Zwischenzeugnis angefordert, alternativ dazu kann jedoch eine Tätigkeitsbeschreibung abgegeben werden. Jedem Arbeitnehmer muss dabei ein Arbeitszeugnis ausgehändigt werden, das wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert wird. Man unterscheidet in das einfache - (ausschließlich Personalien des Arbeitnehmers sowie Art und Dauer der Beschäftigung) und das qualifizierte Arbeitszeugnis (inkl. Beschreibung der Aufgaben und Tätigkeiten sowie einer Leistungsbewertung). Es empfiehlt sich, immer ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vorzulegen.

• Tätigkeitsbeschreibung

Eine Tätigkeitsbeschreibung kann vom Arbeitnehmer selbst angefertigt werden und der Bewerbung alternativ zum Zwischenzeugnis beigefügt werden. Darin werden die Tätigkeiten und Aufgaben, denen der Arbeitnehmer bei seinem aktuellen Job nachging/nachgeht, aufgelistet und kurz beschrieben. Auf Wertungen - auch wenn sie positiv ausfallen würden - sollte dabei jedoch verzichtet werden.

• Weitere Nachweise

Zusätzlich zu den angeführten Zeugnissen können mit der Bewerbung auch verschiedenen Nachweise eingereicht werden, solange diese für die jeweilige Stelle von Belang sind. Zu solchen Nachweisen zählen etwa Bescheinigungen über absolvierte Fort- und/oder Weiterbildungen, über Sprach- und/oder EDV-Kenntnisse oder auch über soziale Kompetenzen. Zusätzlich können hier Arbeitsproben und Referenzen angehängt werden, auch spezielle Auszeichnungen, sofern auch diese für die zu besetzende Stelle von Relevanz sind, können der Bewerbung beigefügt werden. Arbeitsproben spielen vor allem dann eine Rolle, wenn man sich in der Kreativ-Branche bewerben möchte. So können etwa Fotoarbeiten, Arbeiten, die den Umgang mit grafischen Programmen belegen, oder Texte eingereicht werden. Den Arbeitsproben sollte dabei gegebenenfalls nicht nur die eigene Kreativität zu entnehmen sein, sondern sie sollten wenn möglich auch belegen, dass man wichtige Programme beherrscht.

Arbeitszeugnisse dechiffrieren

In Arbeitszeugnissen werden keine direkten Noten vergeben, allerdings gibt es typische Formulierungen, die als eine Art "Code" für Noten verstanden werden können. Vom Arbeitszeugnis und seinen Formulierungen kann viel abhängen - und das, was wohlwollend klingt, kann wohlmöglich gar nicht so gemeint sein. Die folgenden Formulierungen entsprechen den Schulnoten 1 bis 6:

"Stets zu unsrer vollsten Zufriedenheit": Note 1
"Stets zu unsrer vollen Zufriedenheit": Note 2
"zu unsrer vollen Zufriedenheit" (ohne "stets"): Note 3
"zu unsrer Zufriedenheit": Note 4
"Im Großen und Ganzen zufrieden": Note 5
"hat sich bemüht": Note 6