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Buchführung

Tipp von Redaktion
Nachdem der Schritt in die eigene geschäftliche Selbstständigkeit in Deutschland überaus schnell und einfach hinter sich gebracht werden kann, sollte man dennoch einige Bereiche besonders beachten. Von ganz wichtiger Bedeutung für das bestehen der eigenen Firma ist natürlich die richtige Finanzpolitik.

Ein Teil dessen ist nun auch die Steuerpolitik, bzw. die jeweiligen Steuerformen, die leider von zu vielen Personen immer wieder erst einmal aus den Augen gelassen werden. Dabei können diese auch über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden, denn kommt man beispielsweise seinen steuerlichen Verpflichtungen in keinster Weise nach, so kann einem das Finanzamt eben auch die eigene Selbstständigkeit untersagen.
Doch nicht einmal dieser Schritt ist das Schlimmste. Es reicht auch schon, wenn Termine für die Abgabe der Steuererklärung oder aber die Termine für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen vergessen und verpasst werden. Natürlich mag man nun an dieser Stelle darauf hinweisen, dass diese Unterlagen problemlos nachgeliefert werden können, doch sollte man dabei nun eben nicht vergessen, dass im Zuge dessen auch immer wieder Mahngebühren entstehen die hierbei Kosten darstellen die das eigene Budget belasten und einfach nicht sein müssen.
Wer also seine eigene Selbstständigkeit nicht aufs Spiel setzen möchte, der sollte sich einmal auch um eine gekonnte und vor allen Dingen ordentliche und korrekte Buchhaltung bemühen. Natürlich gehört es dabei auch dazu Kunden die sich im Zahlungsverzug befinden eine Mahnung bzw. Zahlungserinnerung zukommen zu lassen. Haben sie hierbei vor allen Dingen ihr Unternehmen im Griff, denn selbst wenn ein Kunde hierbei bei einer etwaigen Mahnung von weiteren Aufträgen absehen würde, so ist es doch zunächst einmal wichtig das bereits in Rechnung gestellte Leistungen vollständig beglichen sind.
Kommentar von Bingo
Hallo! Ich möchte mich selbstständig machen und wollte gerne wissen, ob ich dann auch Buchführung machen muss oder ob ich diese Aufgabe komplett meinem Steuerberater übertragen kann?
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